Häusliche Pflege nach SGB V & SGB XI
Wir bieten Ihnen eine Behandlungspflege nach SGB V. Was das bedeutet? Die Pflege nach Sozialgesetzbuch Fünf umfasst ausschließlich medizinische Leistungen. Darunter fallen Tätigkeiten wie unter anderem die Wundversorgung, der Verbandswechsel, die Medikamentengabe oder die Blutdruck- und Blutzuckermessung. Diese werden von unseren examinierten Pflegekräften bei Ihnen zu Hause durchgeführt. Das heißt, Sie werden von uns rund um die Uhr medizinisch überwacht und versorgt.
Doch nicht immer reicht eine medizinische Behandlungspflege allein aus. Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege nach SGB XI kümmern wir uns um Sie im Krankheitsfall. Darunter fallen die Behandlungspflege, die Grundpflege und hauswirtschaftliche Tätigkeiten, wie beispielsweise körperbezogene Pflegemaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung und kochen. Wir beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Versorgung nach SGB V und SGB XI – sprechen Sie uns einfach an!
Rufen Sie uns jetzt an und lassen Sie sich von uns umfassend beraten!
Tel.: 030 - 656 619 42
Grundpflege:
- Körperpflege
- An- & Auskleiden
- Hilfe bei der Ernährung
- Verabreichen von Sondennahrung & Trinknahrung
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Pflegerische Maßnahmen zur Vorbeugung von Kontrakturen etc.
- Aktivierende Pflege mit Bewegungsübungen
- U.v.m.
Hauswirtschaftliche Versorgung:
- Bettwäsche wechseln
- Einkaufen
- Mahlzeiten zubereiten
- Geschirr spülen
- Heizen
- Müll entsorgen
- Arzneimittel besorgen
- U.v.m.
Medizinische Behandlungspflege:
- Blutdruck- & Blutzuckermessung
- Wundversorgung & Verbandswechsel
- Vorbereiten & Verabreichen von Medikamenten
- Injektionen, z.B. Insulinspritzen bei Diabetikern
- Kompressionsstrümpfe an- & ausziehen
- U.v.m.