Hauswirtschaftliche Pflege über den Entlastungsbetrag
Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Pflegeangebote. Je nach Pflegekasse Ihrer Krankenversicherung bekommen Sie im Monat einen finanziellen Betrag für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung gestellt. Diese sind für die Entlastung der Pflegebedürftigen und Pflegepersonen vorgesehen. Darunter fallen unteren anderem Betreuungsangebote, familienentlastende Dienste und Unterstützungsleistungen bei der Haushaltsführung.
Sie haben Fragen zum Entlastungsbetrag? Wir informieren Sie gerne!
Tel.: 030 - 656 619 42
Der Entlastungsbetrag wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern die entstandenen Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet. Möglich ist auch, die monatlichen Ansprüche anzusparen und zu einem späteren Zeitpunkt gesammelt einzusetzen. Gerne beraten wir Sie ausführlich zur hauswirtschaftlichen Versorgung über den Entlastungsbetrag – rufen Sie uns einfach an!
Betreuung für pflegebedürftige Menschen:
- Einzelbetreuung zu Hause
- Betreuungsnachmittage in Selbsthilfegruppen
- U.v.m.
Entlastung von Pflegenden:
- Pflegebegleiter als Ansprechpartner
- Familienentlastende Dienste
- U.v.m.
Entlastung im Alltag:
- Hilfe im Haushalt
- Organisation des Alltags
- Fahr- & Begleitdienste
- U.v.m.